Planung und Raumplanung
Wir haben, zusammen mit ESIA, mit der Vorbereitung der Flächennutzungsplanung begonnen, und sind dabei im Dialog mit der Gemeinde, dem Landkreis und anderen Behörden gemäß den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes. Es ist wichtig, dass vor der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat von Eigersund eine breite Konsultation stattfindet.
Das Planungs- und Baugesetz legt das Verfahren zur Verabschiedung des Flächennutzungsplans fest und besteht aus den folgenden Teilen:
Wir laden Einzelpersonen und Gruppen dazu ein, sich an diesem Planungs- und Entscheidungsprozess zu beteiligen, ihn zu beeinflussen und zu informieren.
Vereinbarungen mit Landeigentümern
Im Norwegischen Mineral Act gibt es zwei Mineralienkategorien mit jeweils unterschiedlichen Regelungen: Staatliche Mineralien und Mineralien im Besitz von Landbesitzern.
Staatseigene Mineralien sind metallische Mineralien mit einer Dichte von 5 g/cm3 oder höher, umfassen aber auch einige wenige Stoffe unterhalb dieses Schwellenwerts, wie Titan.
Mineralien, die sich im Eigentum des Staates befinden, sind dagegen definiert als Industriemineralien, z. B. Zuschlagstoffe für Baumaterialien, und andere Mineralien, die Stoffe wie Graphit, Olivin und Phosphor enthalten.
Apatit, das Phosphor enthält, fällt unter die Kategorie der Mineralien in Landbesitz.


Der norwegische Mineralien- und Bergbauverband „Norsk Bergindustri“, der norwegische Forstwirtschaftsverband „Norsk Skogeierforbund“ und der norwegische Bauernverband „Norges Bondelag“ haben ein standardisiertes und ausgewogenes Abkommen für die Mineraliengewinnung erstellt.